Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 27. Mai 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.00 Uhr

 

 

GR Markus Hecht ist für diese GR-Sitzung wegen beruflicher Gründe entschuldigt.        

 

       

1. Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat gibt sich gem. Art. 45 GO eine Geschäftsordnung für die Dauer der

    Wahlzeit. Diese kann jederzeit geändert werden.

 

    Unter Berücksichtigung des Musters des bayerischen Gemeindetages und der

    bisher bewährten Geschäftsordnung der Wahlperiode 2008 – 2014 wurde von der

    Verwaltung ein beigefügter Entwurf vorbereitet. Folgende Punkte wurden

    verbessert, geändert oder neu aufgenommen.

 

   § 2 Punkte 18, 19, 20 

   Durch Änderung der Entscheidungskompetenz in Personalangelegenheiten des

   Bürgermeisters ist der Gemeinderat bei Beamten ab Entgeltgruppe A9 und bei

   Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 des TVöD zuständig, sowie für die

   Altersteilzeitregelung. Dies war bisher auch schon so geregelt. Es wurde nur die

   Formulierung des neuen Geschäftsordnungsmuster übernommen.

 

   § 4

   Dieser Paragraph wurde komplett neu aus der Mustergeschäftsordnung

   übernommen, da die bisherige GeschO diesbezüglich keine Regelung vorgesehen

   hat.

 

    § 7

    Im Abs. 1 und 2 wurden die Beschlüsse aus der Konstituierenden Sitzung

    eingearbeitet.

    Im Abs. 5 wurden die drei Worte „sowie der Zweckverbände“ mit aufgenommen, da

    es die bisherige GeschO nicht beinhaltete.

 

    § 8 Abs. 3 Nr. 2 a

    Die Aufzählung a) „Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und

    sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der

    Bayerischen Bauordnung“

    wurde gestrichen, da der Gemeinderat für den Erlass von Satzungen und die

    Bebauungspläne zuständig ist.

 

    § 13

    In Abs.1 Nr. 5 und 6 wurde, wie im § 2, die neue Formulierung der

    Mustergeschäftsordnung übernommen.

    In Abs.2 Nr. 2 sieht die Mustergeschäftsordnung einen zusätzlichen Punkt „h“ vor,

    der den Bürgermeister bevollmächtigt Nachträge zu Verträgen und

    Rechtsgeschäften abzuschließen, dies ist aber beschränkt auf 10 % der

    Auftragssumme und insgesamt nicht höher als eine gewisse Summe. Die

    Verwaltung schlägt ebenfalls 6.000,00 € vor.

 

    § 21 Abs. 2

    Es wurde ein zusätzlicher Satz 4 eingefügt, der zusätzlich die

    Gemeindebediensteten und sonstige Sitzungsteilnehmer schützt. Dies sieht die

    Mustersatzung vor.

 

    § 25 Abs. 2

    Hier schlägt die Verwaltung eine Verkürzung der Ladungsfrist von 5 auf 3 Tage vor.

    In den Gemeinden Ebnath und Neusorg wird dieses bereits so praktiziert. In Brand

    wird von der Verwaltung ebenfalls die Verkürzung vorgeschlagen werden.

    Es wäre bei Beibehaltung des Dienstags als Sitzungstags damit immer noch

    gewährleistet, dass das Wochenende zwischen Ladungszugang und Sitzung läge.

 

    Beschluss:  12:0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsvorlage beigefügte Geschäftsordnung

    mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen bzw. Abweichungen.

 

    So wurde einstimmig beschlossen das zu:

 

    §  2 Abs. 18, 19 und 20 der Gemeinderat beratend eingebunden und

    §13 Abs. 1 Nr. 5 und 6 dementsprechend abgeändert werden muss.   

    Gleiches gilt für § 13 Abs. 2 Nr. 1 b): Genehmigung von Nebentätigkeiten.

 

    § 13 Abs. 2 Nr. 2 b) der Satz: Der Gemeinderat ist in seiner darauf folgenden Sitzung

    darüber zu informieren. Wird an dieser Stelle gestrichen und unter

    § 13 Abs. 5 neu angeführt.

 

    § 15 wird entsprechend ergänzt, dass künftig wieder jährlich

    in jedem der vier Altgemeindeteile Pullenreuth, Langentheilen-Pilgramsreuth,

    Lochau und Trevesen eine Bürgerversammlung abgehalten wird.

 

    § 23 Abs. 2 Satz 1 wird abgeändert. So finden GR-Sitzungen künftig  jeweils am

    4. Mittwoch eines Monats statt.

 

    §25 Abs.2 Satz 1: Hier wird die bisherige Regelung mit einer Ladungsfrist von

    5 Tagen beibehalten.

 

    § 37 Abs. 3: Außer der offiziellen Gemeindetafel werden auch die Anschlagtafeln in.

    Trevesen, Trevesenhammer, Haselbrunn, Lochau, Pilgramsreuth, Langentheilen,

    Arnoldsreuth, Höll und Dreihäuser bedient.

    Diese sollen jedoch „rechtlich nicht“ als offizielle Anschlagtafeln gelten.   

 

    Sie tritt mit Wirkung vom 01.05.2014 in Kraft.

 

    Eig. Anmerkung:

 

    Diese neue GO kann, wenn sie fertig ergänzt und geändert vorliegt jederzeit bei uns

    eingesehen und sicherlich auch auf der Homepage der Gemeinde Pullenreuth

    abgerufen werden.

 

 

2. Neuerlass der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

    Sachverhalt:

 

    Unter Berücksichtigung des Musters des Bayerischen Gemeindetages (BayGT) und

    die bissher gültigen Satzung wurde von der Verwaltung der beigefügte Entwurf

    vorbereitet. Im Vergleich zur bisherigen Satzung wurden zur Verbesserung folgende

    Änderungen bzw. Ergänzungen eingearbeitet.

 

    Im § 3 Abs. 4

    Wurden die Worte „der Stufe A“ durch die Worte „nach den Bestimmungen“ ersetzt.

    Dies ist zwar nicht so relevant, wird aber so von der Mustersatzung übernommen,

    um die Formulierung neutral zu halten.

 

    Der Gemeinderat entscheidet über die Höhe des Sitzungsgeldes im § 3 Abs. 2.

    Bisher wurden 15,00 € als Entschädigung ausbezahlt. Im § 3 Abs. 3 müssen

    Pauschalentschädigungen für die selbstständig Tätigen und für Mitglieder denen im

    beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht festgesetzt werden.

    Bisher waren für Selbständige eine Entschädigung von 15,00 € je volle Stunde und

    für die Ausgleichspauschale ein Betrag von 10,00 € je volle Stunde festgesetzt.

 

    Damit die neuen Regelungen in Kraft treten können, ist der Erlass einer Satzung zur

    Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde

    Pullenreuth erforderlich.

    Im beigefügten Entwurf der Satzung waren die entsprechenden Aktualisierungen

    eingearbeitet.

    Sollten seitens des Gemeinderates Änderungen eingebracht werden, so werden

    diese beim Erlass berücksichtigt.

 

    Beschluss:  12:0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

    Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth. Die Satzung tritt einen Tag

    ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    Der der Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses  

    Beschlusses.

 

    Eig. Anmerkung:

 

    Diese neue „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

    Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth kann, wenn sie fertig       

    ergänzt und geändert vorliegt jederzeit bei uns eingesehen und sicherlich auch auf

    der Homepage der Gemeinde Pullenreuth abgerufen werden.

 

 

3. Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse

 

    Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung wurde festgelegt, nach welchem Verfahren die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse erfolgen soll. Durch das ausgewählte

Hare Niemeyer Verfahren erhält die CSU zwei Sitze, die SPD einen Sitz, U.W.G. einen Sitz und die FW einen Sitz, dies gilt für den Bau- und Umweltausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss.

Im BUA und HFA hat der erste Bürgermeister den Vorsitz. Beim Rechnungsprüfungsausschuss werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter durch den Gemeinderat aus den Reihen der Ausschussmitglieder bestimmt.

 

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Besetzung des Bau- und Umweltausschusses

 

                               CSU                        SPD                        U.W.G.                        FW

    Mitglied:  Hecht Alexander       Franz Josef           Wopperer Hans        Reger Norbert

    Mitglied:  Plannerer Stephan

    1. Vertreter:  Saar Norbert        Heindl Stephan     Heindl Stephan        Sirtl Siegfried

    2. Vertreter:  Bauer Robert       Hawranek Gabi     Hecht Markus           Hawranek Gabi

    3. Vertreter:  Bayer Christa

 

    Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses

 

                                 CSU                       SPD                     U.W.G.                        FW

    Mitglied:     Bayer Christa          Franz Josef         Hecht Markus          Hawranek Gabi

    Mitglied:     Plannerer Stephan

    1. Vertreter:  Hecht Alexander  Bauer Robert       Heindl Stephan       Sirtl Siegfried

    2. Vertreter:  Saar Norbert        Hecht Alexander  Wopperer Hans       Reger Norbert

    3. Vertreter:  Bauer Robert

 

    Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

 

                                 CSU                        SPD                        U.W.G.                       FW

    Mitglied:         Bayer Christa          Franz Josef        Heindl Stephan       Sirtl Siegfried

    Mitglied:         Hecht Alexander

    1. Vertreter:  Plannerer Stephan   Hawranek Gabi  Hecht Alexander  Hawraneck Gabi

    2. Vertreter:  Saar Norbert             Bauer Robert     Wopperer Hans    Reger Norbert

    3. Vertreter:  Bauer Robert

 

    Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ist GR-Mitglied Franz Josef.

    Stellvertreter des Vorsitzenden des RPA ist Ausschussmitglied Sirtl Siegfried.

 

 

4. Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt Waldershof,

    Landkreis Tirschenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Schreiben vom 14.04.2014 regte das LRA Tirschenreuth auf Veranlassung durch

    das Vermessungsamt Weiden i.d.OPf., Außenstelle Tirschenreuth  an, die

    Gemarkungsgrenze im Bereich Pilgramsreuth und Waldershof zu ändern. Mit der

    Gemarkungsgrenzenänderung geht eine Änderung der Gemeindegrenzen einher.

    Wie aus den beiliegenden Lageplänen zu erkennen ist, handelt es sich bei der

    Änderung der Gemarkungsgrenzen um unbewohntes Gebiet. Eine Änderung der

    Gemarkungsgrenzen ist daher als unproblematisch anzusehen. Die Zustimmung

    durch den Gemeinderat der Gemeine Pullenreuth ist hierfür jedoch notwendig.

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den

    Vorschlägen des Vermessungsamtes Weiden, Außenstelle Tirschenreuth  (Az.: VM

    5210 vom 08.04.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth (Az.: 022/1-13 Sch vom

    14.04.2014) vollinhaltlich zu.

 

 

5. Digitalfunk im Leitstellenbereich Nordoberpfalz

    Hier: Durchführungsbeschluss, Ausschreibung und Sammelbestellung von

    Endgeräten

 

    Sachverhalt:

 

    Nach den Vorgaben des Bundesministeriums des Inneren hat das Bayerische

    Staatsministerium des Inneren bereits am 15.06.2006 die „Funkrichtlinie Digitalfunk

    BOS“ erlassen.

 

    Die BOS-Stellen sind nach Vorgaben der „Funkrichtlinie Digitalfunk BOS“

    verpflichtet, die bisherigen Funkanlagen in das digitale Funksystem umzustellen.

 

    Dadurch soll der Funkverkehr der Behörden und Organisationen mit

    Sicherheitsaufgaben (BOS) vom bisherigen analogen Funksystem auf das

    leistungsfähigere digitale Funksystem umgestellt werden. Zu den genannten BOS-

    Organisationen gehören unter anderem auch alle Feuerwehren im Freistaat Bayern.

    In den meisten anderen Bundesländern wurde der Funkverkehr mittlerweile auf das

    digitale System umgestellt. Der Freistaat Bayern hat im Jahr 2012 nun auch ein

    Sonderförderprogramm erlassen, mit dem die Anschaffung von digitalen

    Funkgeräten mit verschiedenen Funktionen für bestimmte Einrichtungen der

    Organisationen finanziell unterstützt wird.

 

    Die Anzahl der geförderten Geräte für die entsprechenden Feuerwehrfahrzeuge und

    Feuerwehrführungskräfte wurde bereits in der Haushaltsvorberatung 2014

    dargestellt. Die zur damaligen Zeit im Raum gestandenen Anschaffungskosten in

    Höhe von 39.800 € wurden im Haushaltsplan eingestellt.

 

    Zuletzt wurden Erhebungen durch das LRA und die Feuerwehrführungskräfte (KBI)

    durchgeführt, wie viele Geräte mit welcher Ausstattung notwendig werden:

 

    Für die Gemeinde Pullenreuth (FFW´en Pullenreuth, Lochau,

    Pilgramsreuth-Langentheilen, Trevesen) müssen insgesamt 35 Geräte angeschafft

    werden (die Begründungen hierfür wurden in einer Anlage beigelegt).

 

    Die Anschaffungskosten liegen pro Gerät bei ca. 700 – 800 €. Nach neuerlichen

    Erkenntnissen wird damit gerechnet, dass die Anschaffungskosten, vor allem auch

    durch die jetzt vorgesehene Sammelbestellung der Landkreise Tirschenreuth und

    Neustadt a. d. Waldnaab mit der Stadt Weiden i. d. OPf., niedriger ausfallen könnten

    (Mengenrabatt). Der Eigenanteil der Gemeinde wird derzeit für ein MRT (eingebautes

    Gerät) sowie auch für ein HRT (Handsprechgerät) mit bis zu 130,-- € (je nach     

    technischer Ausstattung) geschätzt. Eine genaue Berechnung der

    Anschaffungskosten für jede Gemeinde kann jedoch nur nach Durchführung der

    Sammelausschreibung erfolgen. Weitere Vorteile der Sammelbestellung sind die

    Einheitlichkeit der Geräte, Erleichterung des Schulungsaufwandes, Nutzung und

    Tausch innerhalb und unter den Einsatzkräften, erleichterte Durchführung von

    Updates, usw. Mit der genannten Ausschreibungsgemeinschaft ist auch noch in

    weiterer Vorteil verbunden, indem die beteiligten Kommunen die gemeldete Anzahl

    an Endgeräten erst bis spätestens in 3 Jahren abnehmen müssen.

   

    Für die Umstellung der Funkanlagen der Feuerwehren auf das vorgegebene

    Digitalfunksystem möglichst vollständig durchführen zu können sollte der

    Gemeinderat darüber entscheiden, ob der beigefügten verbindlichen Erklärung über

    die Beschaffung von BOS Digitalfunkendgeräten über die  

    Ausschreibungsgemeinschaft Digitalfunk im Bereich der Integrierten Leitstelle

    Nordoberpfalz zugestimmt wird.

 

    GR Stephan Heindl fragte nach warum denn nun diese Funkgeräte schon jetzt

    angeschafft werden sollen. Wäre es denn nicht sinnvoller, einen bereits vor einiger

    Zeit beschlossenen Probebetrieb, der für den Herbst dieses Jahres geplant ist, 

    abzuwarten. Hier werden von den obersten Feuerwehrführungskräften

    wieder Schnellschüsse getätigt. Es sei in Fachkreisen bereits jetzt bekannt, dass

    diese Geräte eine nur kurze Lebensdauer hätten. Man müsste doch nicht immer an

    „vorderster Front“ kämpfen!

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Das Funksystem der FFW´en Pullenreuth, Lochau, Pilgramsreuth-Langentheilen und

    Trevesen soll in Absprache mit dem Landratsamt Tirschenreuth und den

    Feuerwehrführungskräften auf den Digitalfunk umgestellt werden.

 

    Der beigefügten verbindlichen Erklärung über die Beschaffung von

    BOS Digitalfunkendgeräten über die Ausschreibungsgemeinschaft Digitalfunk im

    Bereich der Integrierten Leitstelle Nordoberpfalz wird zugestimmt.         

 

 

6. Energetische Sanierung der Schulturnhalle

    Hier: Festlegung der weiteren Vorgehensweise

 

    Sachverhalt:

 

    In der nö- Sitzung am 25.02.2104 hat der Gemeinderat Pullenreuth u.a. beschlossen,

    dass durch das Büro Symto- Plan noch die statischen Verhältnisse bzgl. der

    Anbringung von Deckenstrahlplatten zu prüfen sind. Zudem wurde durch den

    Gemeinderat das Los 1 (Deckenstrahlplatten) aus wirtschaftlichen Gründen

    aufgehoben.

    Zwischenzeitlich wurde durch H. Statiker Schönberger aus Kemnath der

    Sachverhalt bzgl. Deckenstrahlplatten untersucht (siehe unten). Leider wurde

    festgestellt, dass in der Praxis von den ursprünglichen Statik-Berechnungen des

    damalig, zuständigen Statik-Büros Scherm aus Neusorg abgewichen wurde.

    Dabei ist der Sicherheitsfaktor im derzeitigen Zustand mit der Ziegeldeckung und

    der aktuellen Schneelastannahme bereits um 24% überschritten (mit den geplanten,

    zusätzlichen Deckenheizplatten sogar um 30%). In der Konsequenz müsste nun

    deshalb das Turnhallendach im Winter von den Schneemassen (Bei Last >

    1,20KN/m²) befreit werden, um weiter eine sichere Nutzung zu gewährleisten.

    Weiter hat H. Heindl vom Büro Symto- Plan in einem Schreiben vom 23.04.2014

    (siehe ebenfalls unten angeführtes Schreiben) nochmals generell zum Thema

    Deckenstrahlplatten und Energieeinsparung Stellung genommen sowie einzelne

    Maßnahmen zur Wärmeerzeugung gegenübergestellt.

 

   

 

 

      

 

          

             

        

 

        

             

 

 

    Die Beauftragung eines Ing.- Büros – in Zusammenarbeit mit dem Büro Symto- Plan

    als Fachprojektant und dem Statikbüro Schönberger aus Kemnath- zur Erstellung

    verschiedener Sanierungskonzepte in Verbindung mit Darstellung von Kosten wird

    sicherlich aufgrund der Vielzahl von Sanierungsmöglichkeiten die zielführendste

    Vorgehensweise darstellen.

    Der Gemeinderat Pullenreuth sollte nunmehr entscheiden, wie in der Angelegenheit

    zukünftig weiter vorgegangen werden soll.

    Seitens des Sachgebietes 30 (Herr Scherm) wird noch auf folgendes hingewiesen:

    Im Rahmen des neuen Förderprogrammes EFRE 2014-2020 in Bayern (Europäischer

    Fonds für Regionale Entwicklung) wurde über die Steinwald-Allianz die Turnhalle

    Pullenreuth mit folgendem Projekt angemeldet:

 

    Projekt: Neuer Wind für unsere Gemeinschaftshalle

 

    Die Gemeinschaftshalle der Gemeinde Pullenreuth dient kommunalen

    Veranstaltungen. Der derzeitige Zustand der Wärmeversorgung, -lieferung über ein

    Nahwärmenetz aus einem mit fossilen Brennstoffen befeuerten Heizwerk ist nicht

    mehr wirtschaftlich. Die Halle hat ein beheiztes Raumvolumen von 2.152 m² bei

    einer Nutzfläche von 689 m². Ein alter nicht mehr genutzter Funkturm soll evtl. als

    Kleinwindrad umgebaut werden. Ebenso soll an den Fassaden eine Dämmung mit

    Photovoltaik Anlage erfolgen.

    Die Heizenergie an sich soll konventionell aus Biomasse erzeugt werden. Eventuell

    können auch installierte Heizstrahler als Energieüberträger mit genutzt werden.

    Angedacht ist hierzu noch, mit den ortsansässigen Vereinen (die die Halle ebenfalls

    nutzen) eine Genossenschaft für Energiegewinnung auf kommunaler Ebene zu

    gründen.

    EFRE-finanzierte Maßnahmen tragen dazu bei, den wirtschaftlichen, sozialen und

    territorialen Zusammenhalt durch Ausgleich der wichtigsten regionalen

    Ungleichgewichte zu stärken. Einerseits sollen dabei die Regionalwirtschaften

    entwickelt und strukturell angepasst werden. Andererseits soll die

    grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert

    werden, um zu einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung beizutragen. Aufgrund

    der (mal wieder) kurzfristigen Antragsstellung wurde in Zusammenarbeit mit den 

    amtierenden Bürgermeistern und der Steinwald-Allianz dieses Projekt für die

    Gemeinde Pullenreuth entwickelt.

    Es bleibt abzuwarten, inwieweit eine Berücksichtigung des Antrages der Steinwald-

    Allianz überhaupt erfolgt und dann die Maßnahme der Gemeinde Pullenreuth eine

    Umsetzung findet. Jede Mitgliedsgemeinde aus der Steinwald-Allianz hat Projekte

    angemeldet und es steht nur ein begrenzter finanzieller Rahmen zur Verfügung. Der

    Fördersatz soll bei ca. 70 Prozent liegen. Soweit der Antrag der der Steinwald-

    Allianz im Auswahlverfahren befürwortet wird (endgültige Auswahl der  

    Bewerbungen bis Mai 2014) sind die einzelnen Konzepte zu konkretisieren und

    muss tiefer in die Planung eingestiegen werden. Bis zur Erstellung der

    Sitzungsvorlage lag noch kein Ergebnis vor.

 

    Soweit bis zur GR-Sitzung noch keine Entscheidung im Auswahlverfahren des

    EFRE-Förderprogrammes entschieden ist, sollte dies abgewartet werden und das

    Schreiben des Herrn Statiker Schönberger aus Kemnath als Information dienen.

    Weiterhin wurde auch auf das laufende Dorferneuerungsverfahren in der Gemeinde

    Pullenreuth erinnert. Auch hier sollte nochmals mit Frau Bock vom Amt für

    Ländliche Entwicklung Kontakt aufgenommen werden um Fördermöglichkeiten zu

    prüfen.

    Es erscheint schwierig ohne ein Gesamtkonzept hier weiter zu kommen. Vor allem

    sollte auch der TuS Pullenreuth mit eingebunden werden.

 

    Das Ergebnis des Auswahlverfahrens für das neue Förderprogramm EFRE 2014-

    2020 in Bayern (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) bleibt zunächst

    abzuwarten.

    Unabhängig davon wird der amtierende Bürgermeister beauftragt mit dem Amt für

    Ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten über das laufende

    Dorferneuerungsverfahren abzuklären.

 

    Eigene Anmerkung:

 

    In dieser Zeit der Haushalts Konsolidierung ist es unserer Meinung nach höchst

    bedenklich, bei der sei Jahren einseitigen Nutzung dieser Turnalle durch den TuS

    Pullenreuth, diese als „Gemeinschaftshalle“ für kommunale Veranstaltungen  zu

    bezeichnen. Jeder halbwegs interessierte Mitbürger unserer Gemeinde weiß, dass

    diese seit der Schulschließung zu mind. 99,5% einzig durch den TuS Pullennreuth

    genutzt wird.

 

    Nahezu täglich!

 

    Wir wüssten auf Anhieb, in den letzten 10-15 Jahren nur einen Termin der der

    Bezeichnung „Gemeinschaftshalle“ und „Kommunale Veranstaltung“ Rechnung

    tragen könnte.

    Die damalige Typisierungsaktion zu Gunsten von  Frau Übelmesser.

 

    Es wird in Zukunft der Gemeinde, hier als Verantwortlichen dem Gemeinderat und 

    Bürgermeister, wohl oder übel in den Wintermonaten nicht mehr ohne weiteres

    möglich sein, bei hoher Schneelast die Sicherheit in der Halle zu gewährleisten. Es

    müssen sich dann sicher auch Gedanken darüber gemacht werden die Halle zu

    schließen oder die Benutzung zu Untersagen.

 

    Des weitern ist ebenso zu bedenken ob in Zukunft der TuS Pullenreuth weiterhin

    einseitig in einer Art Sonderstellung in der Gemeinde gefördert und unterstützt

    werden kann und darf. Es darf in einer Solidargemeinschaft nicht sein, dass ein

    Verein gegenüber allen anderen gemeindlichen Vereinen so dermaßen bevorzugt

    behandelt wird während  andere nichts bekommen. Sehen Sie sich die Abrechnung

    der laufenden Unterhaltskosten für das  Jahr 2013 (unter TOP 8 b) genau an.

    Diese unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von den Abrechnungen  

    vergangener Jahre. Machen sie sich selber ein objektives Bild davon was denn die

    Gemeinde für ihren Verein oder für ihren Ortssteil an Unterhaltkosten beisteuert.

 

    Wir sind der Meinung, dass das nun fertig gestellte Dorfhaus in Lochau die Vorlage

    dafür gibt wie man mit der Turnhalle in Pullenreuth verfahren muss.

 

    Übernahme der Materialkosten durch die Gemeinde – Ausführung der Abreiten

    durch den Tus Pullenreuth oder einen Gemeinnützigen Förderverein und  

    letztendlich die Übernahme sämtlicher laufender Kosten durch die Hauptnutzer!  

    Die Gemeinde bleibt weiterhin Eigentümer und hat ein besonderes Nutzungsrecht!

 

    Dem Tus Pullenreuth muss endlich klar werden, dass dies auch wenn einige

    Pullenreuther Gemeinderäte die Halle gerne in der jetzigen Form für den TuS

    Pullenreuth weiter behalten möchten, mit dem Blick auf andere Vereine und

    Ortsteile und mit Blick auf die finanzielle Lage der Gemeinde einfach nicht möglich

    sein wird.

 

    Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft liegt der Ball beim TuS und muss gespielt

    werden sonst sehen wir für den weiteren Betrieb dieser Halle wirklich sehr, sehr

    schwarz.

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Das Ergebnis des Auswahlverfahrens für das neue Förderprogramm EFRE 2014-

    2020 in Bayern (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) bleibt zunächst

    abzuwarten.

    Unabhängig davon wird der amtierende Bürgermeister beauftragt mit dem Amt für

    Ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten über das laufende

    Dorferneuerungsverfahren abzuklären.

 

 

7. Gleichstrompassage Süd-Ost;

    Hier: Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2014 sowie zum  

    Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische

    Umweltprüfung (SUP) 2014

 

    Sachverhalt:

 

    Derzeit laufen noch bis zum 28.05.2014 die Konsultationsverfahren zu dem von den

    Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP)

    2014 (einschließlich sog. Sensitivitätsberechnungen auf Basis des Gesetzentwurfs

    zu den EEGÄnderungen) sowie zum Entwurf der Festlegung des

    Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP) 2014 für die

    Netzplanung.

    Hier wird zunächst auf ein Schreiben des Bayerischen Gemeindetages (BayGT)

    vom 29.04.2014 (übersandt per EMail) sowie auf eine EMail vom 23.04.2014 der

    Bundesnetzagentur verwiesen. Daraus sind auch die Internetseiten ersichtlich, auf

    denen die sehr umfangreichen Unterlagen im Detail eingesehen werden können.

 

    Der Landrat hat mit Schreiben vom 09.05.2014 für beide Konsultationsverfahren

    eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme durch den Landkreis

    beantragt. Entsprechende Schreiben ergehen auch von unseren vier

    Mitgliedsgemeinden (diese Unterstützung seitens der Gemeinden wurde vom

    Landrat auch ausdrücklich so gewünscht). Des Weiteren war der Inhalt einer

    Sitzungsvorlage der Stadt Pegnitz (welche ja die Gründung des Vereins zur

    Verhinderung der Gleichstrompassage Süd-Ost initiiert hat, der nun am 26.05.

    offiziell gegründet wurde und zu dem auch die Gemeinde Pullenreuth ihren Beitritt

    beschlossen hat) beigefügt. Aus dieser ergeben sich zusätzliche Informationen

    und Argumente gegen die geplante Stromtrasse.

    Es stellte sich nun die Frage, wie von unserer Seite her zu den Verfahren Stellung

    genommen werden kann. Denn sowohl zum Entwurf des NEP 2014 als auch zur SUP

    wären wohl ingenieursmäßige bzw. biologisch-medizinische Fachkenntnisse

    erforderlich, um wirklich fundiert „gegenhalten“ zu können. Eine solche Fundierung

    wird sich aber vermutlich erst im Laufe der Zeit bewerkstelligen lassen.

    Gleichwohl ist es sinnvoll, sich auf der Grundlage der, der Sitzungsvorlage

    beigefügten Unterlagen zu positionieren. Der Beschlussvorschlag enthält daher die

    meines Erachtens derzeit wesentlichen Grundsatzargumente, die von uns (erneut)

    ins Feld geführt werden können.

    Selbstverständlich kann der Gemeinderat aus eigener Meinung oder Kenntnis, aus

    ihm bekannten Stellungnahmen Dritter oder aus den hier beigefügten Unterlagen

    den Beschluss entsprechend ergänzen.

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth nimmt zu den Verfahren

 

    „Konsultationsverfahren zu dem von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten

    Entwurf des Netzentwicklungsplans (ENP) 2014 (einschließlich sog.

    Sensitivitätsberechnungen auf Basis des Gesetzentwurfs zu den EEG-Änderungen)“

    sowie zum „Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die

    Strategische Umweltprüfung 2014“ wie folgt Stellung:

 

    Es wird weiter die Notwendigkeit der Trasse „Süd-Ost“ bestritten. Die

    Erforderlichkeit dieser Trasse für eine ausreichende Stromversorgung im Zuge des

    geplanten Umbaus der deutschen Stromversorgung wird, wie auch der Presse zu

    entnehmen, auch vom bayerischen Ministerpräsidenten nicht gesehen,

    insbesondere nicht für eine eventuell zu befürchtende Durchleitung von     

    Kohlestrom, wohl weil dieses auch den Zielen der Energiewende und dem

    Klimaschutz widerspricht.

    Die Gemeinde Pullenreuth ist durch den derzeit geplanten Trassenkorridor direkt

    berührt. Die durch das Gemeindegebiet verlaufende Trasse würde alle Bemühungen

    der letzten Jahre zur Steigerung der Attraktivität (der von Abwanderung betroffenen

    Gemeinde) durch die neue Stromtrasse konterkarieren. Die gemeindliche

    Planungshoheit ist massiv und negativ betroffen.

    Bezüglich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) 2014 wird gefordert, dass auf

    jeden Fall bei den die Menschen schützenden Werten von Vorsorgewerten (!)

    ausgegangen werden muss und nicht nur derzeit bereits als sicher erkannte

    Gefährdungen als Grundlage genommen werden dürfen.

 

 

8. Informationen

 

    a) Auf Nachfrage von GR- Norbert Reger informierte der Bgm. Über den

        Bauzeitenplan für den Ausbau der GV-Straße Pullenreuth- Arnoldsreuth

 

    b) Abrechnung der Unterhaltskosten 2013 für die Turnhalle

 

 

 

 

 

 

 

 


 

    c) über einen Lehrgang für Gemeinderatsmitglieder vom 09.03.- 13.03.2015

    

 

9. Anfragen

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Herr König Kathrin (Schriftführer)

                                        Herr Scherm Achim ab TOP 3

                                        Herr Roth Stefan, Geschäftsstellenleiter         

                                 

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                              

 

    Zuhörer:                     Keine Zuhörer

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:       Beginn: Im Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 13 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1 und

    12 ordentlich der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

4. Festsetzung einer Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister

   

    Sachverhalt:

 

    Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung des „alten“ 1. Bürgermeisters

    betrug zuletzt 209,15 €.

 

    Nach Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) erhält der

    Beamte auf Zeit (hauptamtlicher 1. Bürgermeister) für die durch das Amt bedingten

    Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene

    Dienstaufwandsentschädigung. Diese muss sich innerhalb der zum KWBG 

    bestimmten Beträge halten. Die Entschädigung ist zu Beginn jeder Amtszeit durch

    Beschluss festzusetzen und nimmt an den Besoldungsanpassungen teil (Art.

    46 Abs. 2 u. 3 KWBG).

 

    Derzeit muss sich die Dienstaufwandsentschädigung eines hauptamtlichen

    1. Bürgermeisters einer kreisangehörigen Gemeinde nach der Anlage 2 zum KWBG

    zwischen 209,17 € und 687,56 € halten.

    Bei der Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters sind

    Beispielsweise folgende Alternativen vorstellbar:

 

    Bestätigung der Entschädigung der „alten“ Amtsperiode von nun 209,17 €

    Nach sachgerechter Abwägung durch den GR die Festsetzung einer völlig neuen

       angemessener Dienstaufwandsentschädigung für die durch das Amt bedingten

       Mehraufwendungen in der Lebensführung des 1. Bürgermeisters.

 

    Beschluss: 

 

Die Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth wird zu Beginn der Amtszeit 2014/2020 auf monatlich 209,17 € festgesetzt.

 

 

5. Dienstfahrten mit dem Privat-PKW im Gemeindebereich; Fahrtkostenpauschale    

für den 1. Bürgermeister

 

    Sachverhalt:

 

    Während der Amtsperiode 2008 - 2014 wurde für den 1. Bürgermeister eine   

    monatliche Fahrtkostenpauschale von 120 € für Fahrten mit seinem Privat-PKW im

    Gemeindebereich festgesetzt.

 

    Nach Art. 6 Abs. 1 BayRKG wird für Fahrten die ein Dienstreisender aus triftigen

    Gründen mit seinem Privat-PKW zurücklegt als Auslagenersatz eine

    Wegstreckenentschädigung von 0,35 € pro km gewährt. Bei der „alten“

    Fahrtkostenpauschale von 120 € für die Fahrten im Gemeindebereich entspricht

    dies einer monatlichen Fahrleistung von rund 343 km, kalendertäglich rund 11,5 km.

    In wortgenauer Anwendung des Reisekostenrechts müsste jede Fahrt mit dem

    Privat-PKW im Gemeindebereich erfasst, beantragt, abgerechnet und ausgezahlt

    werden.

    Zum „Bürokratie-Abbau“ ist es weiterhin durchaus angebracht, diese

    Innerortsfahrten mit einer festen Monatspauschale zu entschädigen. Da der 1. Bgm.

    mit der monatlichen pauschalen Entschädigung einverstanden sein muss, könnte

    evtl. bereits vorab die Höhe einer Monatspauschale fraktionsübergreifend mit dem

    1. Bgm. abgestimmt werden.

 

    Beschluss: 

 

    Die Fahrtkostenpauschale des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth für    

    Dienstfahrten mit dem Privat-PKW im Gemeindebereich wird für die Amtsperiode

Mai 2014 – April 2020 auf monatlich 120 € festgesetzt.

                                     

                                       

6. Dienstfahrten mit dem Privat-PKW zur VGem Neusorg; Fahrtkostenpauschale für

  den 1. Bürgermeister

 

  Sachverhalt:

 

    Während der Amtsperiode 2008 - 2014 wurde die Wegstreckenentschädigung des 1.

    Bürgermeisters für die Dienstfahrten zur VGem Neusorg mit seinem Privat-PKW

    nicht beantragt.

    Da aber der Aufwand entsteht wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, wie

    für die Fahrten im Gemeindebereich auch die VGem - Fahrten zu pauschalieren.

 

    Nach Art. 6 Abs. 1 BayRKG wird für Fahrten die ein Dienstreisender aus triftigen

    Gründen mit seinem Privat-PKW zurücklegt als Auslagenersatz eine

    Wegstreckenentschädigung von 0,35 € pro km gewährt.

    Bei folgenden Annahmen wäre eine Monatspauschale von rund 38 € festzusetzen:

  

    Entfernung, einfach.                                                                        2,8 km

    Arbeitstage, jährlich, Urlaub, Krankheit unberücksichtigt          233

    Fahrten, täglich                                                                                 1x

 

    In wortgenauer Anwendung des Reisekostenrechts müsste jede Fahrt mit dem      

    Privat-PKW zur VGem erfasst, beantragt, abgerechnet und ausgezahlt werden.

    Zum „Bürokratie-Abbau“ ist es durchaus angebracht, diese VGem-Fahrten mit

    einer festen Monatspauschale zu entschädigen.

    Da der 1. Bgm. mit der monatlichen pauschalen Entschädigung einverstanden sein

    muss, könnte evtl. bereits vorab die Höhe einer Monatspauschale    

    fraktionsübergreifend mit dem 1. Bgm. abgestimmt werden.

 

    Beschluss: 

 

Eine Fahrtkostenpauschale des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW zur VGem - Neusorg wird für die Amtsperiode Mai

2014 – April 2020 wird nicht gewährt.

 

 

7. Monatspauschale für den 2. Bürgermeister

 

    Sachverhalt:

 

    Während der Amtsperiode 2008 - 2014 wurde für den 2. Bürgermeister eine

    Monatliche Aufwandsentschädigung von 50 € festgesetzt.

    Nach Würdigung des Maßes der besonderen Inanspruchnahme des weiteren

    Bürgermeisters als kommunaler Wahlbeamter ist vom GR eine Monatspauschale

    festzusetzen.

    Zum „Bürokratie-Abbau“ wird vorgeschlagen, die Pauschale während der

    Amtsperiode 2014 – 2020 durchgehend gleich zu gewähren. Insoweit gelten künftige

    Besoldungsanpassungen als bereits berücksichtigt.

    Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann die Monatspauschale nur im

    Einvernehmen mit dem weiteren Bgm., also mit dessen Einverständnis, festgesetzt

    werden. Deshalb könnte evtl. bereits vorab die Höhe der Entschädigung

    fraktionsübergreifend mit dem weiteren Bgm. abgestimmt werden.

 

    Beschluss: 

 

Die Monatspauschale des 2. Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth wegen der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter wird für die

Amtsperiode Mai 2014 – April 2020 auf monatlich 50 € festgesetzt.

 

 

8. Monatspauschale für den 3. Bürgermeister

 

    Sachverhalt:

 

Während der Amtsperiode 2008 - 2014 wurde für den 3. Bürgermeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 € festgesetzt.

Im Fall der Wahl eines 3. Bürgermeisters ist nach Würdigung des Maßes der besonderen Inanspruchnahme des weiteren Bürgermeisters als kommunaler Wahlbeamter vom GR eine Monatspauschale festzusetzen.

Zum „Bürokratie-Abbau“ wird vorgeschlagen, die Pauschale während der Amtsperiode 2014 – 2020 durchgehend gleich zu gewähren. Insoweit gelten künftige Besoldungsanpassungen als bereits berücksichtigt.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann die Monatspauschale nur im Einvernehmen mit dem weiteren Bgm., also mit dessen Einverständnis, festgesetzt werden. Deshalb könnte evtl. bereits vorab die Höhe der Entschädigung fraktionsübergreifend mit dem weiteren Bgm. abgestimmt werden.

 

    Beschluss:          

 

Die Monatspauschale des 3. Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth wegen der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter wird für die Amtsperiode Mai 2014 – April 2020 auf monatlich 40 € festgesetzt.

 

 

9. Festsetzung einer Tagespauschale im Fall der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

Während der „alten“ Amtsperiode wurde die Tagespauschale im Fall der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters auf 125 € festgesetzt.

Entsprechend der letzten Besoldung des 1. Bgm.´s in 04/2014 von 4.664,59 € (A 13,

Endstufe, ohne weitere Zuschläge) würde die Tagespauschale bei 30 Kalendertagen 155,48 € betragen. Auch zu Beginn der Amtsperiode des „neuen“ Bürgermeisters ist dieses Grundgehalt aufgrund der gesetzlichen Regelung des KWBG einschlägig.

Grundsätzlich könnte die Tagespauschale im Fall der Stellvertretung des  

1. Bürgermeisters auf 1/30 der jeweilig gültigen monatlichen Entschädigung des

1. Bürgermeisters festgesetzt werden.

Zum „Bürokratie-Abbau“ ist ein gleichbleibender Pauschalbetrag auch weiterhin angebracht, da bei einer evtl. künftigen rechtlichen Neugestaltung der Entschädigung des 1. Bgm.´s keine Abstimmung der Tagespauschale auf diese evtl. Neustrukturierung notwendig wird.

Die Tagespauschale könnte wie o.g. festgesetzt bzw. auf einen „glatten“ Betrag für

die Amtsperiode 2014 - 2020 (damit gelten künftige Besoldungsanpassungen bereits als berücksichtigt) festgeschrieben werden. Der GR kann auch nach Würdigung des Maßes der besonderen Inanspruchnahme der weiteren Bürgermeister als kommunale Wahlbeamte im Falle der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters eine abweichende Tagespauschale gewähren. Wie bei der „alten“ Amtsperiode wird vorgeschlagen, grundsätzlich nur die Arbeitstage Montag – Freitag als Vertretungstage anzunehmen. Eine weitergehende Stellvertretung am Samstag, Sonntag oder einem Feiertag wird wie bisher berücksichtigt, sofern die Inanspruchnahme durch das Amt an diesen Tagen „besonders“ aufwendig war.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann die Vertretungspauschale nur im Einvernehmen mit den weiteren Bgm.´ern, also mit deren Einverständnis, festgesetzt werden. Deshalb könnte evtl. bereits vorab die Höhe der Entschädigung fraktionsübergreifend mit den weiteren Bgm.´ern abgestimmt werden.

 

    Beschluss: 

 

Im Fall der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters während der Amtsperiode 2014 – 2020 wird eine Tagespauschale von 160 €/Vertretungstag festgesetzt.

Die Entschädigung wird grundsätzlich nur für die Arbeitstage von Montag – Freitag gewährt.

Die Dauer der Stellvertretung ist der Verwaltung vom vertretenden Bürgermeister schriftlich mitzuteilen; weitergehende besonders aufwendige Stellvertretungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind ausdrücklich zu erwähnen.

Der 1. Bürgermeister bestätigt die sachliche Richtigkeit der Stellvertretung.

 

 

10. Bestellung eines/r Jugendbeauftragten

 

    Sachverhalt:

 

Der Bayerische Jugendring empfiehlt allen Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern die Bestellung von Jugendbeauftragten.

Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderats gewählt. Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten im Gemeinderat einbringen, vertreten, unterstützen und fördern. Es können aber auch Nichtgemeinderatsmitglieder bestellt werden.

Die Bestellung der Jugendbeauftragten geschieht im Rahmen der gemeindlichen Aufgaben nach Art. 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze). Danach sollen die kreisangehörigen Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die kreisangehörigen Gemeinden werden damit, zusätzlich zu den Bestimmungen der BayGO Art. 57, in das System der Kinder- und Jugendhilfe mit einbezogen.

     

    Beschluss: 

 

Als Jugendbeauftragter für die Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach vorheriger Absprache ob er das Amt übernehmen würde Herr Roland Heinl aus Haselbrunn bestellt.

 

 

11. Ernennung eines/r Familienbeauftragten

 

    Sachverhalt:

 

In der letzten Wahlperiode 2008 – 2014 wurde von der Koordinierenden Kinderschutzstelle

(KoKi) des Landratsamtes Tirschenreuth angeregt eine/n Familienbeauftragte/n zu

ernennen, der die Bürger/innen seiner Gemeinde gut kennt und zu dem das Landratsamt mit

entsprechenden Nachfragen kommen kann. Diese Person sollte lediglich eine

Vermittlerfunktion ausüben.     

 

 Beschluss: 

 

Als Familienbeauftragte für die Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach vorheriger Absprache ob sie das Amt übernehmen würde Frau Monika Müller aus Trevesen bestellt.

 

 

12. Bestellung eines/r Behindertenbeauftragten und eines/r Seniorenbeauftragten

 

    Sachverhalt:

 

Der Landkreises Tirschenreuth hat in seinen bisherigen Anregungen vorgeschlagen, in jeder Gemeinde aufgrund der demographischen Entwicklung einen eigenen Behindertenbeauftragten und einen Seniorenbeauftragten zu bestellen. Der Kreistag hat jeweils gesondert einen Seniorenbeauftragten und einen Behindertenbeauftragten bestellt. Die eigens eingerichtete Koordinationsstelle beim Landratsamt empfiehlt zur Vermeidung verwirrender Zuständigkeiten für die betreffenden Bürger bei zukünftigen Aktionen jeweils getrennt sozial engagiert Personen zu bestimmen. Es kann jedoch auch nur eine Person für beide Gruppierungen genannt werden. Es ist von Seiten der Koordinationsstelle vorgesehen, dass alle Beauftragten des Landkreises in Zusammenarbeit verschiedene Aktionen erarbeiten und Erfahrungen austauschen sollen.

 

    Beschluss: 

 

Als Behindertenbeauftragter für die Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach vorheriger Absprache ob er das Amt übernehmen würde Herr Mildner Alfred aus Pullenreuth bestellt.

 

Als Seniorenbeauftragte für die Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach vorheriger Absprache ob sie das Amt übernehmen würde Frau Theresia Pirner aus Haselbrunn bestellt.