Gemeinderatssitzung
vom
Mittwoch, den 27. Mai 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
II. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.00 Uhr
GR Markus Hecht ist für diese GR-Sitzung wegen
beruflicher Gründe entschuldigt.
1. Erlass einer
Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der Gemeinderat gibt sich gem. Art. 45 GO
eine Geschäftsordnung für die Dauer der
Wahlzeit. Diese kann jederzeit geändert
werden.
Unter Berücksichtigung des Musters des
bayerischen Gemeindetages und der
bisher bewährten Geschäftsordnung der
Wahlperiode 2008 – 2014 wurde von der
Verwaltung ein beigefügter Entwurf
vorbereitet. Folgende Punkte wurden
verbessert, geändert oder neu aufgenommen.
§ 2 Punkte 18, 19, 20
Durch Änderung der Entscheidungskompetenz in
Personalangelegenheiten des
Bürgermeisters ist der Gemeinderat bei
Beamten ab Entgeltgruppe A9 und bei
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 des TVöD zuständig, sowie für die
Altersteilzeitregelung. Dies war bisher auch
schon so geregelt. Es wurde nur die
Formulierung des neuen
Geschäftsordnungsmuster übernommen.
§ 4
Dieser Paragraph wurde komplett neu aus der
Mustergeschäftsordnung
übernommen, da die bisherige GeschO diesbezüglich keine Regelung vorgesehen
hat.
§ 7
Im Abs. 1 und 2 wurden die Beschlüsse aus
der Konstituierenden Sitzung
eingearbeitet.
Im Abs. 5 wurden die drei Worte „sowie der Zweckverbände“ mit aufgenommen, da
es die bisherige GeschO
nicht beinhaltete.
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 a
Die Aufzählung a) „Erlass, Änderung und
Aufhebung von Bebauungsplänen und
sonstigen Satzungen nach den Vorschriften
des Baugesetzbuchs und der
Bayerischen Bauordnung“
wurde gestrichen, da der Gemeinderat für
den Erlass von Satzungen und die
Bebauungspläne zuständig ist.
§ 13
In Abs.1 Nr. 5 und 6 wurde, wie im § 2, die
neue Formulierung der
Mustergeschäftsordnung übernommen.
In Abs.2 Nr. 2 sieht die
Mustergeschäftsordnung einen zusätzlichen Punkt „h“
vor,
der den Bürgermeister bevollmächtigt
Nachträge zu Verträgen und
Rechtsgeschäften abzuschließen, dies ist
aber beschränkt auf 10 % der
Auftragssumme und insgesamt nicht höher als
eine gewisse Summe. Die
Verwaltung schlägt ebenfalls 6.000,00 €
vor.
§ 21 Abs. 2
Es wurde ein zusätzlicher Satz 4 eingefügt,
der zusätzlich die
Gemeindebediensteten und sonstige
Sitzungsteilnehmer schützt. Dies sieht die
Mustersatzung vor.
§ 25 Abs. 2
Hier schlägt die Verwaltung eine Verkürzung
der Ladungsfrist von 5 auf 3 Tage vor.
In den Gemeinden Ebnath
und Neusorg wird dieses bereits so praktiziert. In
Brand
wird von der Verwaltung ebenfalls die
Verkürzung vorgeschlagen werden.
Es wäre bei Beibehaltung des Dienstags als
Sitzungstags damit immer noch
gewährleistet, dass das Wochenende zwischen
Ladungszugang und Sitzung läge.
Beschluss: 12:0 (GR
Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat beschließt die der
Sitzungsvorlage beigefügte Geschäftsordnung
mit den in der Sitzung besprochenen
Änderungen bzw. Abweichungen.
So wurde einstimmig beschlossen das zu:
§ 2 Abs. 18, 19 und 20 der Gemeinderat beratend
eingebunden und
§13 Abs. 1 Nr. 5 und 6 dementsprechend
abgeändert werden muss.
Gleiches gilt für § 13 Abs. 2 Nr. 1 b):
Genehmigung von Nebentätigkeiten.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 b) der Satz: Der Gemeinderat ist in seiner darauf folgenden
Sitzung
darüber
zu informieren. Wird an dieser Stelle gestrichen und unter
§
13 Abs. 5 neu angeführt.
§ 15 wird entsprechend ergänzt, dass
künftig wieder jährlich
in jedem der vier Altgemeindeteile Pullenreuth, Langentheilen-Pilgramsreuth,
Lochau und Trevesen eine Bürgerversammlung abgehalten wird.
§ 23 Abs. 2 Satz 1 wird abgeändert.
So finden GR-Sitzungen künftig jeweils
am
4. Mittwoch eines Monats statt.
§25 Abs.2 Satz 1: Hier wird die
bisherige Regelung mit einer Ladungsfrist von
5 Tagen beibehalten.
§ 37 Abs. 3: Außer der offiziellen
Gemeindetafel werden auch die Anschlagtafeln in.
Trevesen, Trevesenhammer, Haselbrunn, Lochau,
Pilgramsreuth, Langentheilen,
Arnoldsreuth, Höll und Dreihäuser bedient.
Diese sollen jedoch „rechtlich nicht“ als
offizielle Anschlagtafeln gelten.
Sie tritt mit Wirkung vom 01.05.2014 in
Kraft.
Eig. Anmerkung:
Diese neue GO kann, wenn sie fertig ergänzt
und geändert vorliegt jederzeit bei uns
eingesehen und sicherlich auch auf der Homepage
der Gemeinde Pullenreuth
abgerufen
werden.
2. Neuerlass der
Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Sachverhalt:
Unter Berücksichtigung des Musters des
Bayerischen Gemeindetages (BayGT) und
die bissher
gültigen Satzung wurde von der Verwaltung der beigefügte Entwurf
vorbereitet. Im Vergleich zur bisherigen
Satzung wurden zur Verbesserung folgende
Änderungen bzw. Ergänzungen eingearbeitet.
Im § 3 Abs. 4
Wurden die Worte „der Stufe A“ durch die
Worte „nach den Bestimmungen“ ersetzt.
Dies ist zwar nicht so relevant, wird aber
so von der Mustersatzung übernommen,
um die Formulierung neutral zu halten.
Der Gemeinderat entscheidet über die Höhe
des Sitzungsgeldes im § 3 Abs. 2.
Bisher wurden 15,00 € als Entschädigung
ausbezahlt. Im § 3 Abs. 3 müssen
Pauschalentschädigungen für die
selbstständig Tätigen und für Mitglieder denen im
beruflichen oder häuslichen Bereich ein
Nachteil entsteht festgesetzt werden.
Bisher waren für Selbständige eine Entschädigung
von 15,00 € je volle Stunde und
für die Ausgleichspauschale ein Betrag von 10,00
€ je volle Stunde festgesetzt.
Damit die neuen Regelungen in Kraft treten
können, ist der Erlass einer Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
der Gemeinde
Pullenreuth
erforderlich.
Im beigefügten Entwurf der Satzung waren
die entsprechenden Aktualisierungen
eingearbeitet.
Sollten seitens des Gemeinderates
Änderungen eingebracht werden, so werden
diese beim Erlass berücksichtigt.
Beschluss: 12:0 (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth. Die Satzung tritt einen Tag
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der der Sitzungsvorlage beigefügte
Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Eig. Anmerkung:
Diese neue „Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth“ kann, wenn sie fertig
ergänzt und geändert vorliegt jederzeit bei
uns eingesehen und sicherlich auch auf
der Homepage der Gemeinde Pullenreuth abgerufen werden.
3. Besetzung der
gemeindlichen Ausschüsse
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung wurde
festgelegt, nach welchem Verfahren die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse
erfolgen soll. Durch das ausgewählte
Hare Niemeyer Verfahren erhält die CSU zwei Sitze, die SPD
einen Sitz, U.W.G. einen Sitz und die FW
einen Sitz,
dies gilt für den Bau- und Umweltausschuss, den Haupt- und
Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss.
Im BUA und HFA hat der erste Bürgermeister
den Vorsitz. Beim Rechnungsprüfungsausschuss werden der Vorsitzende und sein
Stellvertreter durch den Gemeinderat aus den Reihen der Ausschussmitglieder
bestimmt.
Beschluss: 12: 0
(GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Besetzung
des Bau- und Umweltausschusses
CSU SPD U.W.G. FW
Mitglied:
Hecht Alexander Franz
Josef Wopperer
Hans Reger Norbert
Mitglied:
Plannerer Stephan
1. Vertreter: Saar Norbert Heindl Stephan Heindl Stephan Sirtl Siegfried
2. Vertreter: Bauer Robert Hawranek
Gabi Hecht Markus Hawranek Gabi
3. Vertreter: Bayer Christa
Besetzung
des Haupt- und Finanzausschusses
CSU SPD U.W.G. FW
Mitglied: Bayer Christa Franz Josef Hecht Markus Hawranek Gabi
Mitglied:
Plannerer
Stephan
1. Vertreter: Hecht Alexander Bauer Robert
Heindl Stephan Sirtl
Siegfried
2. Vertreter: Saar Norbert
Hecht Alexander Wopperer Hans Reger Norbert
3. Vertreter: Bauer Robert
Besetzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
CSU SPD U.W.G. FW
Mitglied:
Bayer Christa Franz Josef Heindl Stephan Sirtl
Siegfried
Mitglied: Hecht
Alexander
1. Vertreter: Plannerer
Stephan Hawranek
Gabi Hecht Alexander Hawraneck Gabi
2. Vertreter: Saar Norbert Bauer Robert Wopperer Hans Reger
Norbert
3. Vertreter: Bauer Robert
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses ist GR-Mitglied Franz Josef.
Stellvertreter des Vorsitzenden des RPA ist
Ausschussmitglied Sirtl Siegfried.
4. Gebietsänderung im
Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt Waldershof,
Landkreis Tirschenreuth
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.04.2014 regte das LRA Tirschenreuth auf Veranlassung durch
das Vermessungsamt Weiden i.d.OPf., Außenstelle Tirschenreuth an, die
Gemarkungsgrenze im Bereich Pilgramsreuth und Waldershof zu
ändern. Mit der
Gemarkungsgrenzenänderung
geht eine Änderung der Gemeindegrenzen einher.
Wie
aus den beiliegenden Lageplänen zu erkennen ist, handelt es sich bei der
Änderung der Gemarkungsgrenzen um
unbewohntes Gebiet. Eine Änderung der
Gemarkungsgrenzen ist daher als
unproblematisch anzusehen. Die Zustimmung
durch den Gemeinderat der Gemeine Pullenreuth ist hierfür jedoch notwendig.
Beschluss: 12: 0
(GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den
Vorschlägen des Vermessungsamtes Weiden,
Außenstelle Tirschenreuth (Az.: VM
5210 vom 08.04.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth (Az.: 022/1-13 Sch vom
14.04.2014) vollinhaltlich zu.
5. Digitalfunk im
Leitstellenbereich Nordoberpfalz
Hier: Durchführungsbeschluss, Ausschreibung
und Sammelbestellung von
Endgeräten
Sachverhalt:
Nach den Vorgaben des Bundesministeriums
des Inneren hat das Bayerische
Staatsministerium des Inneren bereits am
15.06.2006 die „Funkrichtlinie Digitalfunk
BOS“ erlassen.
Die BOS-Stellen sind nach Vorgaben der
„Funkrichtlinie Digitalfunk BOS“
verpflichtet, die bisherigen Funkanlagen in
das digitale Funksystem umzustellen.
Dadurch soll der Funkverkehr der Behörden
und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS)
vom bisherigen analogen Funksystem auf das
leistungsfähigere digitale Funksystem umgestellt
werden. Zu den genannten BOS-
Organisationen gehören unter anderem auch alle
Feuerwehren im Freistaat Bayern.
In den meisten anderen Bundesländern wurde
der Funkverkehr mittlerweile auf das
digitale System umgestellt. Der Freistaat
Bayern hat im Jahr 2012 nun auch ein
Sonderförderprogramm erlassen, mit dem die
Anschaffung von digitalen
Funkgeräten mit verschiedenen Funktionen
für bestimmte Einrichtungen der
Organisationen finanziell unterstützt wird.
Die Anzahl der geförderten Geräte für die
entsprechenden Feuerwehrfahrzeuge und
Feuerwehrführungskräfte wurde bereits in
der Haushaltsvorberatung 2014
dargestellt. Die zur damaligen Zeit im Raum
gestandenen Anschaffungskosten in
Höhe von 39.800 € wurden im Haushaltsplan
eingestellt.
Zuletzt wurden Erhebungen durch das LRA und
die Feuerwehrführungskräfte (KBI)
durchgeführt, wie viele Geräte mit welcher
Ausstattung notwendig werden:
Für die Gemeinde Pullenreuth
(FFW´en Pullenreuth, Lochau,
Pilgramsreuth-Langentheilen, Trevesen)
müssen insgesamt 35 Geräte angeschafft
werden (die Begründungen hierfür wurden in
einer Anlage beigelegt).
Die Anschaffungskosten liegen pro Gerät bei
ca. 700 – 800 €. Nach neuerlichen
Erkenntnissen wird damit gerechnet, dass
die Anschaffungskosten, vor allem auch
durch die jetzt vorgesehene
Sammelbestellung der Landkreise Tirschenreuth und
Neustadt a. d. Waldnaab
mit der Stadt Weiden i. d. OPf., niedriger ausfallen könnten
(Mengenrabatt).
Der Eigenanteil der Gemeinde wird derzeit für ein MRT (eingebautes
Gerät) sowie auch für ein HRT (Handsprechgerät)
mit bis zu 130,-- € (je nach
technischer Ausstattung) geschätzt. Eine genaue Berechnung der
Anschaffungskosten für
jede Gemeinde kann jedoch nur nach Durchführung der
Sammelausschreibung
erfolgen. Weitere
Vorteile der Sammelbestellung sind die
Einheitlichkeit der Geräte, Erleichterung
des Schulungsaufwandes, Nutzung und
Tausch innerhalb und unter den
Einsatzkräften, erleichterte Durchführung von
Updates, usw. Mit der genannten
Ausschreibungsgemeinschaft ist auch noch in
weiterer Vorteil verbunden, indem die
beteiligten Kommunen die gemeldete Anzahl
an Endgeräten erst bis spätestens in 3
Jahren abnehmen müssen.
Für die Umstellung der Funkanlagen der
Feuerwehren auf das vorgegebene
Digitalfunksystem möglichst vollständig
durchführen zu können sollte der
Gemeinderat darüber entscheiden, ob der
beigefügten verbindlichen Erklärung über
die Beschaffung von BOS Digitalfunkendgeräten
über die
Ausschreibungsgemeinschaft Digitalfunk im
Bereich der Integrierten Leitstelle
Nordoberpfalz zugestimmt wird.
GR Stephan Heindl fragte nach warum denn
nun diese Funkgeräte schon jetzt
angeschafft werden sollen. Wäre es denn
nicht sinnvoller, einen bereits vor einiger
Zeit beschlossenen Probebetrieb, der für
den Herbst dieses Jahres geplant ist,
abzuwarten. Hier werden von den obersten
Feuerwehrführungskräften
wieder Schnellschüsse getätigt. Es sei in
Fachkreisen bereits jetzt bekannt, dass
diese Geräte eine nur kurze Lebensdauer
hätten. Man müsste doch nicht immer an
„vorderster Front“ kämpfen!
Beschluss: 12: 0
(GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Das Funksystem der FFW´en
Pullenreuth, Lochau, Pilgramsreuth-Langentheilen und
Trevesen soll in
Absprache mit dem Landratsamt Tirschenreuth und den
Feuerwehrführungskräften auf den
Digitalfunk umgestellt werden.
Der beigefügten verbindlichen Erklärung
über die Beschaffung von
BOS Digitalfunkendgeräten über die
Ausschreibungsgemeinschaft Digitalfunk im
Bereich der Integrierten Leitstelle
Nordoberpfalz wird zugestimmt.
6. Energetische
Sanierung der Schulturnhalle
Hier: Festlegung der weiteren
Vorgehensweise
Sachverhalt:
In der nö- Sitzung am 25.02.2104 hat der
Gemeinderat Pullenreuth u.a. beschlossen,
dass durch das Büro Symto-
Plan noch die statischen Verhältnisse bzgl. der
Anbringung von Deckenstrahlplatten zu
prüfen sind. Zudem wurde durch den
Gemeinderat das Los 1 (Deckenstrahlplatten)
aus wirtschaftlichen Gründen
aufgehoben.
Zwischenzeitlich wurde durch H. Statiker
Schönberger aus Kemnath der
Sachverhalt bzgl. Deckenstrahlplatten
untersucht (siehe unten). Leider wurde
festgestellt, dass in der Praxis von den
ursprünglichen Statik-Berechnungen des
damalig, zuständigen Statik-Büros Scherm aus Neusorg abgewichen
wurde.
Dabei ist der Sicherheitsfaktor im
derzeitigen Zustand mit der Ziegeldeckung und
der aktuellen Schneelastannahme bereits um
24% überschritten (mit den geplanten,
zusätzlichen Deckenheizplatten sogar um
30%). In der Konsequenz müsste nun
deshalb das Turnhallendach im Winter von
den Schneemassen (Bei Last >
1,20KN/m²) befreit werden, um weiter eine
sichere Nutzung zu gewährleisten.
Weiter
hat H. Heindl vom Büro Symto- Plan in einem Schreiben
vom 23.04.2014
(siehe ebenfalls unten angeführtes
Schreiben) nochmals generell zum Thema
Deckenstrahlplatten und Energieeinsparung
Stellung genommen sowie einzelne
Maßnahmen zur Wärmeerzeugung
gegenübergestellt.
Die Beauftragung eines Ing.- Büros – in
Zusammenarbeit mit dem Büro Symto- Plan
als Fachprojektant und dem Statikbüro Schönberger aus Kemnath-
zur Erstellung
verschiedener Sanierungskonzepte in
Verbindung mit Darstellung von Kosten wird
sicherlich aufgrund der Vielzahl von
Sanierungsmöglichkeiten die zielführendste
Vorgehensweise darstellen.
Der Gemeinderat Pullenreuth
sollte nunmehr entscheiden, wie in der Angelegenheit
zukünftig weiter vorgegangen werden soll.
Seitens des Sachgebietes 30 (Herr Scherm) wird noch auf folgendes hingewiesen:
Im Rahmen des neuen Förderprogrammes EFRE
2014-2020 in Bayern (Europäischer
Fonds für Regionale Entwicklung) wurde über
die Steinwald-Allianz die Turnhalle
Pullenreuth mit folgendem
Projekt angemeldet:
Projekt: Neuer Wind
für unsere Gemeinschaftshalle
Die Gemeinschaftshalle der Gemeinde Pullenreuth dient kommunalen
Veranstaltungen. Der derzeitige Zustand der
Wärmeversorgung, -lieferung über ein
Nahwärmenetz aus einem mit fossilen
Brennstoffen befeuerten Heizwerk ist nicht
mehr wirtschaftlich. Die Halle hat ein
beheiztes Raumvolumen von 2.152 m² bei
einer Nutzfläche von 689 m². Ein alter
nicht mehr genutzter Funkturm soll evtl. als
Kleinwindrad umgebaut werden. Ebenso soll an
den Fassaden eine Dämmung mit
Photovoltaik Anlage erfolgen.
Die Heizenergie an sich soll konventionell
aus Biomasse erzeugt werden. Eventuell
können auch installierte Heizstrahler als
Energieüberträger mit genutzt werden.
Angedacht ist hierzu noch, mit den
ortsansässigen Vereinen (die die Halle ebenfalls
nutzen) eine Genossenschaft für
Energiegewinnung auf kommunaler Ebene zu
gründen.
EFRE-finanzierte Maßnahmen tragen dazu bei,
den wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt durch Ausgleich
der wichtigsten regionalen
Ungleichgewichte zu stärken. Einerseits
sollen dabei die Regionalwirtschaften
entwickelt und strukturell angepasst
werden. Andererseits soll die
grenzübergreifende, transnationale und
interregionale Zusammenarbeit gefördert
werden, um zu einer nachhaltigen räumlichen
Entwicklung beizutragen. Aufgrund
der (mal wieder) kurzfristigen
Antragsstellung wurde in Zusammenarbeit mit den
amtierenden Bürgermeistern und der
Steinwald-Allianz dieses Projekt für die
Gemeinde Pullenreuth
entwickelt.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit eine
Berücksichtigung des Antrages der Steinwald-
Allianz überhaupt erfolgt und dann die
Maßnahme der Gemeinde Pullenreuth eine
Umsetzung findet. Jede Mitgliedsgemeinde
aus der Steinwald-Allianz hat Projekte
angemeldet und es steht nur ein begrenzter
finanzieller Rahmen zur Verfügung. Der
Fördersatz soll bei ca. 70 Prozent liegen. Soweit
der Antrag der der Steinwald-
Allianz im Auswahlverfahren befürwortet
wird (endgültige Auswahl der
Bewerbungen bis Mai 2014) sind die
einzelnen Konzepte zu konkretisieren und
muss tiefer in die Planung eingestiegen
werden. Bis zur Erstellung der
Sitzungsvorlage lag noch kein Ergebnis vor.
Soweit bis zur GR-Sitzung noch keine
Entscheidung im Auswahlverfahren des
EFRE-Förderprogrammes entschieden ist,
sollte dies abgewartet werden und das
Schreiben des Herrn Statiker Schönberger
aus Kemnath als Information dienen.
Weiterhin wurde auch auf das laufende
Dorferneuerungsverfahren in der Gemeinde
Pullenreuth erinnert.
Auch hier sollte nochmals mit Frau Bock vom Amt für
Ländliche Entwicklung Kontakt aufgenommen
werden um Fördermöglichkeiten zu
prüfen.
Es erscheint schwierig ohne ein
Gesamtkonzept hier weiter zu kommen. Vor allem
sollte auch der TuS Pullenreuth
mit eingebunden werden.
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens für das
neue Förderprogramm EFRE 2014-
2020 in Bayern (Europäischer Fonds für
Regionale Entwicklung) bleibt zunächst
abzuwarten.
Unabhängig davon wird der amtierende
Bürgermeister beauftragt mit dem Amt für
Ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten
über das laufende
Dorferneuerungsverfahren abzuklären.
Eigene
Anmerkung:
In dieser Zeit der Haushalts Konsolidierung
ist es unserer Meinung nach höchst
bedenklich, bei der sei Jahren einseitigen
Nutzung dieser Turnalle durch den TuS
Pullenreuth,
diese als „Gemeinschaftshalle“ für kommunale Veranstaltungen zu
bezeichnen. Jeder halbwegs interessierte
Mitbürger unserer Gemeinde weiß, dass
diese seit der Schulschließung zu mind.
99,5% einzig durch den TuS Pullennreuth
genutzt wird.
Nahezu täglich!
Wir wüssten auf Anhieb, in den letzten
10-15 Jahren nur einen Termin der der
Bezeichnung „Gemeinschaftshalle“ und
„Kommunale Veranstaltung“ Rechnung
tragen könnte.
Die damalige Typisierungsaktion zu Gunsten
von Frau Übelmesser.
Es wird in Zukunft der Gemeinde, hier als
Verantwortlichen dem Gemeinderat und
Bürgermeister, wohl oder übel in den Wintermonaten
nicht mehr ohne weiteres
möglich sein, bei hoher Schneelast die
Sicherheit in der Halle zu gewährleisten. Es
müssen sich dann sicher auch Gedanken
darüber gemacht werden die Halle zu
schließen oder die Benutzung zu Untersagen.
Des weitern ist ebenso zu bedenken ob in
Zukunft der TuS Pullenreuth weiterhin
einseitig in einer Art Sonderstellung in
der Gemeinde gefördert und unterstützt
werden kann und darf. Es darf in einer
Solidargemeinschaft nicht sein, dass ein
Verein
gegenüber allen anderen gemeindlichen Vereinen so dermaßen bevorzugt
behandelt wird während andere nichts bekommen. Sehen Sie sich die
Abrechnung
der laufenden Unterhaltskosten für das Jahr 2013 (unter TOP 8 b) genau an.
Diese unterscheidet sich im Wesentlichen
nicht von den Abrechnungen
vergangener Jahre. Machen sie sich selber
ein objektives Bild davon was denn die
Gemeinde für ihren Verein oder für ihren
Ortssteil an Unterhaltkosten beisteuert.
Wir sind der Meinung, dass das nun fertig
gestellte Dorfhaus in Lochau
die Vorlage
dafür gibt wie man mit der Turnhalle in Pullenreuth verfahren muss.
Übernahme der Materialkosten durch die
Gemeinde – Ausführung der Abreiten
durch den Tus Pullenreuth oder einen Gemeinnützigen Förderverein und
letztendlich die Übernahme sämtlicher
laufender Kosten durch die Hauptnutzer!
Die Gemeinde bleibt weiterhin Eigentümer
und hat ein besonderes Nutzungsrecht!
Dem Tus Pullenreuth muss endlich klar werden, dass dies auch wenn
einige
Pullenreuther
Gemeinderäte die Halle gerne in der jetzigen Form für den TuS
Pullenreuth weiter
behalten möchten, mit dem Blick auf andere Vereine und
Ortsteile und mit Blick auf die finanzielle
Lage der Gemeinde einfach nicht möglich
sein wird.
Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft
liegt der Ball beim TuS und muss gespielt
werden sonst sehen wir für den weiteren
Betrieb dieser Halle wirklich sehr, sehr
schwarz.
Beschluss: 12: 0 (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens für das
neue Förderprogramm EFRE 2014-
2020 in Bayern (Europäischer Fonds für
Regionale Entwicklung) bleibt zunächst
abzuwarten.
Unabhängig davon wird der amtierende
Bürgermeister beauftragt mit dem Amt für
Ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten
über das laufende
Dorferneuerungsverfahren abzuklären.
7. Gleichstrompassage
Süd-Ost;
Hier: Konsultationsverfahren zum
Netzentwicklungsplan (NEP) 2014 sowie zum
Entwurf der Festlegung des
Untersuchungsrahmens für die Strategische
Umweltprüfung (SUP) 2014
Sachverhalt:
Derzeit laufen noch bis zum 28.05.2014 die
Konsultationsverfahren zu dem von den
Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten
Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP)
2014 (einschließlich sog.
Sensitivitätsberechnungen auf Basis des Gesetzentwurfs
zu den EEGÄnderungen)
sowie zum Entwurf der Festlegung des
Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung
(SUP) 2014 für die
Netzplanung.
Hier wird zunächst auf ein Schreiben des
Bayerischen Gemeindetages (BayGT)
vom 29.04.2014 (übersandt per EMail) sowie auf eine EMail vom
23.04.2014 der
Bundesnetzagentur verwiesen. Daraus sind
auch die Internetseiten ersichtlich, auf
denen die sehr umfangreichen Unterlagen im
Detail eingesehen werden können.
Der Landrat hat mit Schreiben vom
09.05.2014 für beide Konsultationsverfahren
eine Fristverlängerung zur Abgabe der
Stellungnahme durch den Landkreis
beantragt. Entsprechende Schreiben ergehen
auch von unseren vier
Mitgliedsgemeinden (diese Unterstützung seitens
der Gemeinden wurde vom
Landrat auch ausdrücklich so gewünscht). Des
Weiteren war der Inhalt einer
Sitzungsvorlage der Stadt Pegnitz (welche
ja die Gründung des Vereins zur
Verhinderung der Gleichstrompassage Süd-Ost
initiiert hat, der nun am 26.05.
offiziell gegründet wurde und zu dem auch
die Gemeinde Pullenreuth ihren Beitritt
beschlossen hat) beigefügt. Aus dieser
ergeben sich zusätzliche Informationen
und Argumente gegen die geplante
Stromtrasse.
Es stellte sich nun die Frage, wie von
unserer Seite her zu den Verfahren Stellung
genommen werden kann. Denn sowohl zum
Entwurf des NEP 2014 als auch zur SUP
wären wohl ingenieursmäßige bzw.
biologisch-medizinische Fachkenntnisse
erforderlich, um wirklich fundiert „gegenhalten“
zu können. Eine solche Fundierung
wird sich aber vermutlich erst im Laufe der
Zeit bewerkstelligen lassen.
Gleichwohl ist es sinnvoll, sich auf der
Grundlage der, der Sitzungsvorlage
beigefügten Unterlagen zu positionieren.
Der Beschlussvorschlag enthält daher die
meines Erachtens derzeit wesentlichen
Grundsatzargumente, die von uns (erneut)
ins Feld geführt werden können.
Selbstverständlich kann der Gemeinderat aus
eigener Meinung oder Kenntnis, aus
ihm bekannten Stellungnahmen Dritter oder
aus den hier beigefügten Unterlagen
den Beschluss entsprechend ergänzen.
Beschluss: 12: 0
(GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth
nimmt zu den Verfahren
„Konsultationsverfahren zu dem von den
Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten
Entwurf des Netzentwicklungsplans (ENP)
2014 (einschließlich sog.
Sensitivitätsberechnungen auf Basis des
Gesetzentwurfs zu den EEG-Änderungen)“
sowie zum „Entwurf der Festlegung des
Untersuchungsrahmens für die
Strategische Umweltprüfung 2014“ wie folgt
Stellung:
Es wird weiter die Notwendigkeit der Trasse
„Süd-Ost“ bestritten. Die
Erforderlichkeit dieser Trasse für eine
ausreichende Stromversorgung im Zuge des
geplanten Umbaus der deutschen Stromversorgung
wird, wie auch der Presse zu
entnehmen, auch vom bayerischen Ministerpräsidenten
nicht gesehen,
insbesondere nicht für eine eventuell zu
befürchtende Durchleitung von
Kohlestrom, wohl weil dieses auch den
Zielen der Energiewende und dem
Klimaschutz widerspricht.
Die Gemeinde Pullenreuth
ist durch den derzeit geplanten Trassenkorridor
direkt
berührt. Die durch das Gemeindegebiet
verlaufende Trasse würde alle Bemühungen
der letzten Jahre zur Steigerung der
Attraktivität (der von Abwanderung betroffenen
Gemeinde) durch die neue Stromtrasse
konterkarieren. Die gemeindliche
Planungshoheit ist massiv und negativ betroffen.
Bezüglich der Strategischen Umweltprüfung
(SUP) 2014 wird gefordert, dass auf
jeden Fall bei den die Menschen schützenden
Werten von Vorsorgewerten (!)
ausgegangen werden muss und nicht nur
derzeit bereits als sicher erkannte
Gefährdungen als Grundlage genommen werden
dürfen.
8. Informationen
a) Auf Nachfrage von GR-
Norbert Reger informierte der Bgm. Über den
Bauzeitenplan für den
Ausbau der GV-Straße Pullenreuth- Arnoldsreuth
b) Abrechnung der Unterhaltskosten 2013 für die Turnhalle
c) über einen Lehrgang für
Gemeinderatsmitglieder vom 09.03.- 13.03.2015
9. Anfragen
Es gab keine
weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr König Kathrin
(Schriftführer)
Herr Scherm Achim ab TOP 3
Herr
Roth Stefan, Geschäftsstellenleiter
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Keine Zuhörer
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: Im
Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang
möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in
nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben,
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 13 wurde
durch den Gemeinderat für die TOP 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 1 und
12 ordentlich der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
4. Festsetzung einer
Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister
Sachverhalt:
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung
des „alten“ 1. Bürgermeisters
betrug zuletzt 209,15 €.
Nach Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes über
kommunale Wahlbeamte (KWBG) erhält der
Beamte auf Zeit (hauptamtlicher 1.
Bürgermeister) für die durch das Amt bedingten
Mehraufwendungen in der Lebensführung eine
angemessene
Dienstaufwandsentschädigung. Diese muss
sich innerhalb der zum KWBG
bestimmten Beträge halten. Die Entschädigung ist
zu Beginn jeder Amtszeit durch
Beschluss festzusetzen und nimmt an den Besoldungsanpassungen
teil (Art.
46 Abs. 2 u. 3 KWBG).
Derzeit muss sich die
Dienstaufwandsentschädigung eines hauptamtlichen
1. Bürgermeisters einer kreisangehörigen
Gemeinde nach der Anlage 2 zum KWBG
zwischen 209,17 € und 687,56 € halten.
Bei der Festsetzung der
Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters sind
Beispielsweise folgende Alternativen
vorstellbar:
− Bestätigung der
Entschädigung der „alten“ Amtsperiode von nun 209,17 €
− Nach sachgerechter
Abwägung durch den GR die Festsetzung einer völlig neuen
angemessener Dienstaufwandsentschädigung
für die durch das Amt bedingten
Mehraufwendungen in der Lebensführung
des 1. Bürgermeisters.
Beschluss:
Die Dienstaufwandsentschädigung
des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth wird
zu Beginn der Amtszeit 2014/2020 auf monatlich 209,17 € festgesetzt.
5.
Dienstfahrten mit dem Privat-PKW im Gemeindebereich; Fahrtkostenpauschale
für den 1. Bürgermeister
Sachverhalt:
Während der
Amtsperiode 2008 - 2014 wurde für den 1. Bürgermeister eine
monatliche Fahrtkostenpauschale von 120 €
für Fahrten mit seinem Privat-PKW im
Gemeindebereich festgesetzt.
Nach Art. 6 Abs. 1 BayRKG
wird für Fahrten die ein Dienstreisender aus triftigen
Gründen mit seinem Privat-PKW zurücklegt
als Auslagenersatz eine
Wegstreckenentschädigung von 0,35 € pro km
gewährt. Bei der „alten“
Fahrtkostenpauschale von 120 € für die
Fahrten im Gemeindebereich entspricht
dies einer monatlichen Fahrleistung von
rund 343 km, kalendertäglich rund 11,5 km.
In wortgenauer Anwendung des
Reisekostenrechts müsste jede Fahrt mit dem
Privat-PKW im Gemeindebereich erfasst,
beantragt, abgerechnet und ausgezahlt
werden.
Zum „Bürokratie-Abbau“ ist es weiterhin
durchaus angebracht, diese
Innerortsfahrten mit einer festen
Monatspauschale zu entschädigen. Da der 1. Bgm.
mit der monatlichen pauschalen
Entschädigung einverstanden sein muss, könnte
evtl. bereits vorab die Höhe einer
Monatspauschale fraktionsübergreifend mit dem
1. Bgm.
abgestimmt werden.
Beschluss:
Die Fahrtkostenpauschale
des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth für
Dienstfahrten mit dem
Privat-PKW im Gemeindebereich wird für die Amtsperiode
Mai 2014 – April 2020 auf
monatlich 120 € festgesetzt.
6. Dienstfahrten mit dem
Privat-PKW zur VGem Neusorg;
Fahrtkostenpauschale für
den 1. Bürgermeister
Sachverhalt:
Während der Amtsperiode 2008 - 2014 wurde
die Wegstreckenentschädigung des 1.
Bürgermeisters für die Dienstfahrten zur VGem Neusorg mit seinem
Privat-PKW
nicht beantragt.
Da aber der Aufwand entsteht wird von
Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, wie
für die Fahrten im Gemeindebereich auch die
VGem - Fahrten zu pauschalieren.
Nach Art. 6 Abs. 1 BayRKG
wird für Fahrten die ein Dienstreisender aus triftigen
Gründen mit seinem Privat-PKW zurücklegt
als Auslagenersatz eine
Wegstreckenentschädigung von 0,35 € pro km
gewährt.
Bei folgenden Annahmen wäre eine
Monatspauschale von rund 38 € festzusetzen:
Entfernung, einfach.
2,8 km
Arbeitstage, jährlich, Urlaub, Krankheit
unberücksichtigt 233
Fahrten, täglich 1x
In wortgenauer Anwendung des Reisekostenrechts
müsste jede Fahrt mit dem
Privat-PKW zur VGem
erfasst, beantragt, abgerechnet und ausgezahlt werden.
Zum „Bürokratie-Abbau“ ist es durchaus angebracht, diese VGem-Fahrten mit
einer festen Monatspauschale zu entschädigen.
Da der 1. Bgm. mit der monatlichen pauschalen Entschädigung einverstanden sein
muss, könnte evtl. bereits vorab die Höhe einer Monatspauschale
fraktionsübergreifend mit dem 1. Bgm. abgestimmt werden.
Beschluss:
Eine Fahrtkostenpauschale des 1.
Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth für
Dienstfahrten mit dem Privat-PKW zur VGem - Neusorg wird für die Amtsperiode Mai
2014 – April 2020 wird nicht
gewährt.
7. Monatspauschale für den
2. Bürgermeister
Sachverhalt:
Während der Amtsperiode 2008 - 2014 wurde für den 2. Bürgermeister eine
Monatliche Aufwandsentschädigung von 50 € festgesetzt.
Nach Würdigung des Maßes der besonderen Inanspruchnahme des weiteren
Bürgermeisters als kommunaler Wahlbeamter ist vom GR eine Monatspauschale
festzusetzen.
Zum „Bürokratie-Abbau“ wird vorgeschlagen, die Pauschale während der
Amtsperiode 2014 – 2020 durchgehend gleich zu gewähren. Insoweit gelten künftige
Besoldungsanpassungen als bereits berücksichtigt.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann die Monatspauschale nur im
Einvernehmen mit dem weiteren Bgm., also mit dessen Einverständnis, festgesetzt
werden. Deshalb könnte evtl. bereits vorab die Höhe der Entschädigung
fraktionsübergreifend mit dem weiteren Bgm. abgestimmt werden.
Beschluss:
Die Monatspauschale des 2.
Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth wegen der
besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter wird für die
Amtsperiode Mai 2014 – April 2020
auf monatlich 50 € festgesetzt.
8. Monatspauschale für
den 3. Bürgermeister
Sachverhalt:
Während der Amtsperiode 2008 - 2014 wurde für
den 3. Bürgermeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 €
festgesetzt.
Im Fall der Wahl eines 3. Bürgermeisters ist
nach Würdigung des Maßes der besonderen Inanspruchnahme des weiteren
Bürgermeisters als kommunaler Wahlbeamter vom GR eine Monatspauschale
festzusetzen.
Zum „Bürokratie-Abbau“ wird vorgeschlagen,
die Pauschale während der Amtsperiode 2014 – 2020 durchgehend gleich zu gewähren.
Insoweit gelten künftige Besoldungsanpassungen als bereits berücksichtigt.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann die
Monatspauschale nur im Einvernehmen mit dem weiteren Bgm.,
also mit dessen Einverständnis, festgesetzt werden. Deshalb könnte evtl. bereits
vorab die Höhe der Entschädigung fraktionsübergreifend mit dem weiteren Bgm. abgestimmt werden.
Beschluss:
Die Monatspauschale des 3.
Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth wegen der
besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter wird für die Amtsperiode
Mai 2014 – April 2020 auf monatlich 40 € festgesetzt.
9. Festsetzung einer
Tagespauschale im Fall der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters
Sachverhalt:
Während der „alten“ Amtsperiode wurde die
Tagespauschale im Fall der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters auf 125 €
festgesetzt.
Entsprechend der letzten Besoldung des 1. Bgm.´s in 04/2014 von 4.664,59 € (A 13,
Endstufe, ohne weitere Zuschläge) würde die
Tagespauschale bei 30 Kalendertagen 155,48 € betragen. Auch zu Beginn der
Amtsperiode des „neuen“ Bürgermeisters ist dieses Grundgehalt aufgrund der
gesetzlichen Regelung des KWBG einschlägig.
Grundsätzlich könnte die Tagespauschale im
Fall der Stellvertretung des
1. Bürgermeisters auf 1/30 der jeweilig
gültigen monatlichen Entschädigung des
1. Bürgermeisters festgesetzt werden.
Zum „Bürokratie-Abbau“ ist ein
gleichbleibender Pauschalbetrag auch weiterhin angebracht, da bei einer evtl.
künftigen rechtlichen Neugestaltung der Entschädigung des 1. Bgm.´s keine Abstimmung der Tagespauschale auf diese evtl.
Neustrukturierung notwendig wird.
Die Tagespauschale könnte wie o.g.
festgesetzt bzw. auf einen „glatten“ Betrag für
die Amtsperiode 2014 - 2020 (damit gelten
künftige Besoldungsanpassungen bereits als berücksichtigt) festgeschrieben
werden. Der GR kann auch nach Würdigung des Maßes der besonderen
Inanspruchnahme der weiteren Bürgermeister als kommunale Wahlbeamte im Falle
der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters eine abweichende Tagespauschale
gewähren. Wie bei der „alten“ Amtsperiode wird vorgeschlagen, grundsätzlich nur
die Arbeitstage Montag – Freitag als Vertretungstage anzunehmen. Eine
weitergehende Stellvertretung am Samstag, Sonntag oder einem Feiertag wird wie
bisher berücksichtigt, sofern die Inanspruchnahme durch das Amt an diesen Tagen
„besonders“ aufwendig war.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann die
Vertretungspauschale nur im Einvernehmen mit den weiteren Bgm.´ern,
also mit deren Einverständnis, festgesetzt werden. Deshalb könnte evtl. bereits
vorab die Höhe der Entschädigung fraktionsübergreifend mit den weiteren Bgm.´ern abgestimmt werden.
Beschluss:
Im Fall der Stellvertretung des
1. Bürgermeisters während der Amtsperiode 2014 – 2020 wird eine Tagespauschale
von 160 €/Vertretungstag festgesetzt.
Die Entschädigung wird
grundsätzlich nur für die Arbeitstage von Montag – Freitag gewährt.
Die Dauer der Stellvertretung ist
der Verwaltung vom vertretenden Bürgermeister schriftlich mitzuteilen;
weitergehende besonders aufwendige Stellvertretungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
sind ausdrücklich zu erwähnen.
Der 1. Bürgermeister bestätigt
die sachliche Richtigkeit der Stellvertretung.
10. Bestellung eines/r
Jugendbeauftragten
Sachverhalt:
Der Bayerische Jugendring empfiehlt allen
Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern die Bestellung von Jugendbeauftragten.
Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der
Mitte des Gemeinderats gewählt. Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche
Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren
Erziehungsberechtigten im Gemeinderat einbringen, vertreten, unterstützen und
fördern. Es können aber auch Nichtgemeinderatsmitglieder bestellt werden.
Die Bestellung der Jugendbeauftragten
geschieht im Rahmen der gemeindlichen Aufgaben nach Art. 30 AGSG (Gesetz zur
Ausführung der Sozialgesetze). Danach sollen die kreisangehörigen Gemeinden im
eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen,
dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und
Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung
stehen. Die kreisangehörigen Gemeinden werden damit, zusätzlich zu den Bestimmungen
der BayGO Art. 57, in das System der Kinder- und
Jugendhilfe mit einbezogen.
Beschluss:
Als Jugendbeauftragter für die
Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach
vorheriger Absprache ob er das Amt übernehmen würde Herr Roland Heinl aus
Haselbrunn bestellt.
11. Ernennung eines/r
Familienbeauftragten
Sachverhalt:
In der letzten Wahlperiode 2008 – 2014 wurde
von der Koordinierenden Kinderschutzstelle
(KoKi) des
Landratsamtes Tirschenreuth angeregt eine/n
Familienbeauftragte/n zu
ernennen, der die Bürger/innen seiner
Gemeinde gut kennt und zu dem das Landratsamt mit
entsprechenden Nachfragen kommen kann. Diese
Person sollte lediglich eine
Vermittlerfunktion ausüben.
Beschluss:
Als Familienbeauftragte für die
Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach
vorheriger Absprache ob sie das Amt übernehmen würde Frau Monika Müller aus Trevesen bestellt.
12. Bestellung eines/r
Behindertenbeauftragten und eines/r Seniorenbeauftragten
Sachverhalt:
Der Landkreises Tirschenreuth
hat in seinen bisherigen Anregungen vorgeschlagen, in jeder Gemeinde aufgrund
der demographischen Entwicklung einen eigenen Behindertenbeauftragten und einen
Seniorenbeauftragten zu bestellen. Der Kreistag hat jeweils gesondert einen
Seniorenbeauftragten und einen Behindertenbeauftragten bestellt. Die eigens
eingerichtete Koordinationsstelle beim Landratsamt empfiehlt zur Vermeidung verwirrender
Zuständigkeiten für die betreffenden Bürger bei zukünftigen Aktionen jeweils getrennt
sozial engagiert Personen zu bestimmen. Es kann jedoch auch nur eine Person für
beide Gruppierungen genannt werden. Es ist von Seiten der Koordinationsstelle vorgesehen,
dass alle Beauftragten des Landkreises in Zusammenarbeit verschiedene Aktionen erarbeiten
und Erfahrungen austauschen sollen.
Beschluss:
Als Behindertenbeauftragter für
die Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach
vorheriger Absprache ob er das Amt übernehmen würde Herr Mildner
Alfred aus Pullenreuth bestellt.
Als Seniorenbeauftragte für die
Gemeinde Pullenreuth wird auf Vorschlag und nach
vorheriger Absprache ob sie das Amt übernehmen würde Frau Theresia Pirner aus Haselbrunn bestellt.